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GLOBAL WERBESYSTEME
SICHERHEITSARTIKEL & -ACCESSOIRES

GLOBAL WERBESYSTEME

Wir sind ein Unternehmen, das seit mehr als 25 Jahren Werbemittel und NON-FOOD-Handelswaren aller Art produziert und entwickelt. Zudem haben wir uns in diesem Zeitraum als Spezialanbieter für Sicherheitsprodukte und Warnbekleidung etabliert, die zur Verbesserung der Sichtbarkeit im Straßenverkehr genutzt werden.

Wir pflegen seit vielen Jahren eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von namhaften Industriekunden, Vertriebspartnern, NPOs und gemeinnützige Organisationen. Unsere Kunden profitieren dabei von unseren langjährigen Erfahrungen, Knowhow und der Produktqualität, zertifiziert nach neuesten EU-Normen und-Gesetzen. In diesem Zuge unterstützen wir unsere Kunden und Partner auch bei deren Zertifizierungsverfahren für individuell produzierte Sicherheitsprodukte.

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WICHTIGES & WISSENSWERTES

PSA-Richtlinie und Inhalt der neuesten Vorgaben ab dem 21.04.2018 (keine rechtsverbindliche Information)

Neben einigen nachfolgenden Beispielen für vorhandene und bereits umgesetzte EU-Normen und Richtlinien, denen natürlich unsere Produkte entsprechen:

Warnwesten EN ISO 20471:2013+A1:2016 Klasse2
Verkehrshelferwesten EN ISO 20471:2013+A1:2016 Klasse 2
Warnwesten und Warnüberwürfe für Kinder EN ISO 1150:1999
Sicherheitsüberwürfe EN 13356: 2001
Schnappbänder, Reflektoren und Warnzubehör EN13356:20001
KFZ Verbandskasten DIN13164-2014

…müssen Hersteller, Importeure und Online-Händler bei ihren zukünftigen Angeboten für Produkte¹, die der persönlichen Schutzausrüstung dienen, die geänderte PSAEU- Verordnung ((EU) 2016/425 vom 9.3.2016) beachten und umsetzen. Diese gilt ab 20.4.2016 und MUSS ab dem 21.4.2018 Anwendung finden und gilt für alle EU-Länder gleichermaßen.

Produkte für Sicherheit im Straßenverkehr gehören ausdrücklich dazu. Für jedes derartige Produkt, das in der EU angeboten und/oder importiert wird, ist eine entsprechende Zertifizierung zu erwirken. Relevant für den Bereich der gegenständlichen Werbung/Werbemittel ist, dass nur der Inhaber des jeweiligen Zertifikats das Produkt anbieten und verkaufen darf. Nur der Inhaber des Zertifikats darf gemäß Produktkennzeichnungsgesetz benannt werden. Der Zoll ist dementsprechend berechtigt, bei Nichteinhaltung die Freigabe der Waren für die Einführung in die EU zu verweigern.

¹ Produkte, die einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden.